Verkehrsrecht

Billett weg: wann gilt Sonderbehandlung?

Wird man als Schweizer im Ausland geblitzt und muss den Führerausweis abgeben, sieht das Schweizer Verkehrsrecht je nach Fall eine Sonderbehandlung vor. Unser Verkehrsrechtsanwalt Robin Road klärt auf!

Veröffentlicht am 16.09.2023

Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz gewährt bei sogenannten Ersttätern eine Art Vorzugsbehandlung: Die Entzugsdauer darf hierzulande nicht länger sein als das Fahrverbot im Ausland. Voraussetzung: Man ist nicht vorbestraft und es liegt kein früherer Ausweisentzug vor. Würde man in Deutschland geblitzt, wäre das Strassenverkehrsamt an die Dauer der ausländischen Massnahme gebunden. Konkret: 50 km/h zu schnell auf der deutschen Autobahn gäbe einen Monat Führerausweisentzug, obwohl darauf in der Schweiz drei Monate stünden. Aber eben nur für Ersttäter. Hätte man schon einen Ausweisentzug auf dem Konto, wäre das hiesige Strassenverkehrsamt nicht mehr an die Massnahme der ausländischen Behörde gebunden.

Nur für "richtige" Ersttäter

Gilt man auch als Ersttäter, wenn man im Ausland erwischt wird, aber bereits in der Schweiz einen Ausweisentzug absitzen musste? Leider ja: Gemäss eines neueren Bundesgerichtsentscheids können nur wirkliche Ersttäter im Strassenverkehr von der Sonderbehandlung profitieren. Das heisst, es spielt keine Rolle, ob man bereits davor in der Schweiz oder im Ausland einen Ausweisentzug über sich ergehen lassen musste.

Nur einmal ist keinmal

Beispiel: 2018 wurde eine Autofahrerin vor dem Bundesgericht für eine Tempoüberschreitung von 62 km/h auf einer österreichischen Autobahn von den Behörden vor Ort zu einer Busse von 400 Euro verurteilt. Zusätzlich bekam sie für zwei Wochen ein Fahrverbot in Österreich. Da sie aber bereits 2009 für eine Tat in der Schweiz einen Ausweisentzug von einem Monat erhielt, war sie nicht mehr unbelastet beziehungsweise keine Ersttäterin mehr. Ihre Vorbelastung wurde ihr somit fast zehn Jahre später noch zum Verhängnis. Und das ist doch sehr lange her.

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Aber eben: Nur einmal ist keinmal! Deshalb ist es umso wichtiger, sich auch im Ausland an die Strassenverkehrsgesetze zu halten. Ganz besonders, wenn man in der Schweiz schon einmal das Billett abgeben musste. Damit Sie sich einen Überblick über länderspezifische Regeln wie beispielsweise den Geschwindigkeitsbeschränkungen, das Fahren unter Alkoholeinfluss oder die Autobahngebühren machen können, finden Sie hier eine Übersicht des ACS. Robin Road wünscht allzeit eine gute und sichere Fahrt! (Alle Verkehrsrechtsfälle von Robin Road gibt es hier!)

Rechtsberatung von Robin Road

Dr. Rainer Riek alias Robin Road ist Rechtsanwalt und Notar bei www.zp-law.ch und unter anderem spezialisiert auf Strassenverkehrsrecht. Auf www.driving.legal schreibt er seinen Autoblog. Die auto-illustrierte offeriert allen Abonnenten eine kostenlose Rechtsberatung. Schreiben Sie uns an ai-abo@c-media.ch.

Text: Rainer Riek alias Robin Road
Bilder: ai-Online-Archiv

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