Robin Road

Killt Corona die Via Sicura?

Die auto-illustrierte hat einen neuen Mitarbeiter: Der furchtlose Robin Road wird künftig für Recht und Gerechtigkeit im Strassenverkehr kämpfen — und deckt im Zusammenhang mit dem Virus interessante Dinge auf ...

Veröffentlicht am 20.05.2020

Früher, sehr viel früher, war es noch möglich, den Ausweis in Etappen abzugeben. Und bei rund 80 000 Ausweisentzügen pro Jahr ist dies ganz aktuell ein Bedürfnis vieler, wie das Beispiel eines Pflegefachmanns zeigt. Diesem wurde der Ausweis vor einem Monat aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung mit Vorbelastung für die Dauer von drei Monaten entzogen. Aber neben staulosen Zeiten bringt die Corona-Pandemie tatsächlich auch für die «Strassenverkehrssünder» den Ausweisentzug auf Raten zurück. Aktuell handhaben es viele Strassenverkehrsämter nämlich so, dass man den bereits entzogenen Führerausweis umgehend zurückverlangen kann. Gewisse Kantone wie beispielsweise Luzern, Zug oder Zürich verlangen aber, dass man zur Risikogruppe gehört oder im Bereich der Grundversorgung arbeitet.

Da offenbar rund 2,6 Millionen Personen zur Risikogruppe gehören und die Grundversorgung weit ausgelegt wird, dürfte bald jede(r) Zweite dazugehören. Der Kanton Bern geht denn auch weiter und gibt all jenen den zumindest vorübergehend, bis man den Rest der Entzugsdauer antreten muss. Die Gebühren dafür sind tief – meist um die 80 Franken. Der Pflegefachmann bekommt also den Ausweis umgehend zurück, da er als Grundversorger nun gefragt und der Staat auf ein funktionierendes Gesundheitssystem angewiesen ist. 

Ist die Verkehrssicherheit infiziert?

Natürlich hat dies alles seinen Grund und dieser liegt in den Corona-Massnahmen des Bundesrats. Das ASTRA hat verfügt, dass gewisse Prüfungen vorläufig nicht mehr durchgeführt werden müssen, weil sie schlichtweg nicht mehr abgelegt werden können. So bekommen beispielsweise Autofahrerinnen und Autofahrer ab 75 Jahre keinen Termin mehr für die verkehrsmedizinischen Kontrollen, dürfen aber trotzdem weiter Auto fahren. Etwas überspitzt könnte man fast sagen: Covid-19 hat auch Via Sicura und deren hochgehaltene Verkehrssicherheit infiziert – zumindest vorübergehend. 

Per wann man den Ausweis wieder abgeben muss, ist unsicher. Die Rechtslage ändert sich hier beinahe ständig. Für das Strassenverkehrsamt Bern gilt der Stichtag des ASTRA, der 30. September 2020. Da das ASTRA diesen Stichtag jederzeit verschieben kann, früher oder später, besteht hier ein gewisses zeitliches Risiko. Vielleicht gilt hier tatsächlich «de Gschneller isch de Gschwinder» und es könnte sich lohnen, eher früher als später einen Antrag beim Strassenverkehrsamt einzureichen. Die meisten Kantone gewähren auch ohne Corona einen Aufschub von drei bis sechs Monaten, in denen man den Ausweis — nach der entsprechenden Verfügung — abgeben kann, also nicht sofort. Während dieser Frist ist der erste Tag des Entzugs frei wählbar.

Zu Corona-Zeiten verlängern die Kantone diesen Aufschub teilweise, so im Kanton Luzern aktuell auf zehn Monate. Man dürfte bei den Strassenverkehrsämtern auf offene Ohren stossen, wenn man die Abgabe verschieben möchte. Es kann aber sein, dass auch hier verlangt wird, dass man zu einer Risikogruppe gehört oder für die Grundversorgung tätig ist – siehe oben.

Ausweisabgabe auf Vorrat ist Schuldgeständnis

Meist ist klar, wenn man im Strassenverkehr gesündigt hat. Und gerade Berufstätige, denen aktuell das Arbeiten sozusagen verboten wurde, käme es allenfalls gelegen, den Ausweis für eine gewisse Zeit abzugeben. Der aktuelle Fall eines Taxifahrers aus dem Kanton Bern, der wegen Corona zuhause sitzt, stimmt hingegen zuversichtlich. Das Strassenverkehrsamt erlaubte die sofortige Abgabe und überliess es dem Taxifahrer, für wie lange er den Ausweis auf Vorrat abgeben möchte. Ob er ihn aber auch zurückerhalten wird, darüber wird erst entschieden, wenn er ihn tatsächlich zurückverlangt. Denn nur, wenn die Corona-Massnahmen dann immer noch gelten, bekommt er den Ausweis zurück. Falls sie aber bereits gelockert wurden, wird ein Unterbruch des Entzugs wohl schwierig.

Das ist dann etwas für Gambler oder gewiefte Anwälte, ist man versucht zu sagen. Aber die Aussicht auf eine Aufteilung der Entzugsdauer dürfte für viele aktuell sehr verlockend sein. Allerdings gilt dies auch als Schuldeingeständnis, und man kann bei einem späteren Freispruch der Strafbehörde nicht dagegen vorgehen.

Bei Ausweisentzügen wegen Drogen-, Alkohol-, Medikamentenabhängigkeit oder Verdacht darauf werden voraussichtlich weder Aufschübe noch Wiedererteilungen oder eine Etappierung gewährt. Hier geht die Verkehrssicherheit, also der sogenannte Sicherungsentzug, vor. Aber auch dort gibt es zahlreiche Fälle, die atypisch und bei denen Ausnahmen denkbar sind.

Vernunft ist vorübergehend zurück

Corona bringt uns die guten alten Zeiten zurück, als man den Ausweis in Etappen abgeben konnte – zumindest vorübergehend. Für wie lange, das hängt wohl auch von den Einschätzungen der Epidemiologen aber auch vom ASTRA und den Strassenverkehrsämtern ab. Diese sind sich der ausserordentlichen Lage bewusst und halten pragmatische Lösungen parat. Anfragen lohnt sich und wenn es darauf ankommt, mit einem auf Strassenverkehrsrecht spezialisierten Anwalt.

Text: Robin Road
Fotos: Vesa Eskola

 

 

Robin Road hilft

Dr. Rainer Riek — alias Robin Road — schreibt in jeder ai-Ausgabe oder auf unserer Homepage
www.auto-illustrierte.ch über strassenverkehrsrechtliche Themen sowie rund ums Auto im Recht. Er ist Rechtsanwalt und Notar bei www.zwplaw.ch und unter anderem spezialisiert auf Strassenverkehrsrecht.

Wichtiger Hinweis: Die Rechtslage stellt eine Zusammenfassung diverser Gespräche und erster Fälle mit Stand 10. April 2020 bei den erwähntenStrassenverkehrsämtern dar und kann sich jederzeit ändern. Bitte informieren Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzes, auf www.astra.admin.ch oder schreiben Sie Robin Road unter: road@auto-illustrierte.ch

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