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Strommangel-Massnahmen gegen E-Autos

Der Bundesrat will die Nutzung von E-Autos im Falle einer Strommangellage einschränken können. Dagegen wehrt sich auto-schweiz, der Verband der Automobil-Importeure. Elektroautos sollen in jedem Fall uneingeschränkt genutzt werden können, da sonst die CO2-Zielwerte nicht erreicht werden könnten.

Veröffentlicht am 13.12.2022

Im Falle einer Strommangellage will der Bundesrat die Nutzung von Elektro-Autos beschränken. Genauer: «… die private Nutzung von Elektroautos (...) nur für zwingend notwendige Fahrten (z.B. Berufsausübung, Einkäufe, Arztbesuche, Besuch von religiösen Veranstaltungen, Wahrnehmung von Gerichtsterminen …» erlauben. Dies hat der Bundesrat ende November 2022 als Teil verschiedener Eskalationsstufen in der «Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie» zur Prävention von Blackouts des Stromnetzes definiert.

E-Auto-Beschränkung ab Stufe 3

Die beschränkte Nutzung von E-Autos soll in Eskalationsstufe 3 in Kraft treten. Dagegen wehrt sich auto-schweiz, der Verband der Schweizer Automobil-Importeure. Direktor Andreas Burgener meint: «Alle Kundinnen und Kunden, die jetzt ein Fahrzeug kaufen oder bestellen, werden mit Blick auf dieses Benutzungsverbot genau überlegen, ob man nicht doch wieder zum Benziner oder Diesel greifen sollte. Diese Antriebe werden in ihrer Nutzung nicht beschnitten.» (Teurerer Strom: Lohnen E-autos noch?)

E-Autos nur ein kleiner Teil des Strombedarfs

Eine Nutzungsbeschränkung für E-Autos gefährde also die Erreichung der CO2-Zielwerte der Importeure. Elektroautos hätten im Jahr 2021 nicht einmal 0,5 Prozent des Schweizer Stromverbrauches ausgemacht, sagt Burgener. Allerdings muss auch anerkannt werden, dass sich Elektro-Fahrzeuge stetig wachsender Verkaufszahlen erfreuen. Sollte der Bundesrat auf dieser Massnahme bestehen, fordere man die Aussetzung der CO2-Sanktionen.

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Durch zeitlich begrenzte Massnahmen will der Bundesrat im Falle einer Strommangellage Netzstabilität und Stromversorgung aufrechterhalten. Am Anfang stehen dringende Appelle an Verbraucher sowie erste Verwendungsbeschränkungen und Verbote. Darunter fallen etwa Komforteinschränkungen wie Beleuchtungen. Die am weitesten führenden Massnahmen sehen Betriebsschliessungen und gar Teilabschaltungen des Stromnetzes vor.

Text: Moritz Doka
Quellen: auto-schweiz/admin.ch
Bild: Hersteller

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