Garantieverlängerung

Skoda verlängert Kulanz bei Neuwagen

In den vergangenen Wochen hatten viele Skoda-Kunden nur eingeschränkt Gelegenheit, ihre Garantieansprüche wahrzunehmen. Aus diesem Grund gewährt Skoda-Schweiz seinen Kunden eine Verlängerung seiner Neufahrzeuge- und Werksanschlussgarantie.

Veröffentlicht am 10.05.2020

Hier der entsprechende Wortlaut der offiziellen Skoda-Meldung:

Thomas Mani, Leiter Aftersales bei SKODA Schweiz betont: „Vor dem Hintergrund der Covid-19- Pandemie war es vielen SKODA Kunden nicht möglich, ihren SKODA Partner rechtzeitig aufzusuchen, um Garantieansprüche wahrzunehmen. Aus diesem Grund wollen wir unseren Kunden entgegenkommen und gewähren ihnen eine dreimonatige Garantieverlängerung. Diese Massnahme ermöglicht es den Kunden, ihren Werkstattbesuch optimal planen zu können.“

Die Garantieverlängerung gilt für alle SKODA Fahrzeuge weltweit mit Ausnahme der Fahrzeuge, die in China oder für den chinesischen Markt produziert wurden. Voraussetzung ist, dass die SKODA Neufahrzeuge- bzw. Werksanschlussgarantie zwischen dem 1. März 2020 und 31. Mai 2020 bereits ausgelaufen ist oder noch ausläuft. Die Frist endet drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neufahrzeuge- oder Werksanschlussgarantie beziehungsweise spätestens am 31. August 2020, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.

Eine allfällige Laufleistungsbegrenzung der SKODA Neufahrzeuge- oder Werksanschlussgarantie sowie weitere Konditionen bleiben im Zuge der Garantieverlängerung bestehen. Sollte sich die Verlängerung der Neufahrzeuggarantie mit dem Beginn der optionalen SKODA Werksanschlussgarantie überschneiden, verschiebt sich der Beginn der Werksanschlussgarantie kostenlos um drei Monate nach hinten. Für Thomas Mani ist klar: „Für SKODA ist es wichtig, auch in dieser ungewohnten und schwierigen Zeit für ihre Kunden und ihre Anliegen da zu sein und die Kundenbedürfnisse bestmöglich zu erfüllen.“

Diese Verlängerung der Garantiefristen aus Kulanzgründen ist ein einmaliges und freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Verpflichtung für die Zukunft.

Die Schweizer SKODA Partner stehen für Terminvereinbarungen gerne zur Verfügung. Ab dem 11. Mai 2020 öffnen zudem die Showrooms der Schweizer SKODA Partner wieder ihre Türen.

 

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