Robin Road: Verkehrsrecht

Vorsicht bei Leasingverträgen

Ein nicht eingehaltener Leasingvertrag sorgte bei Alfred und seiner Kundin für einen Polizeieinsatz. Deshalb: Augen auf bei den Vertragsbestimmungen.

Veröffentlicht am 30.03.2024

Alfred hatte wieder einmal den Toyota Supra einer Kundin in seiner Garage und die Kundin wieder kein Geld für den Service. Auch hatte sie Mühe, die Leasingraten zu bezahlen. Den Supra hatte sie bei einer anderen Garage gekauft und mit dem Leasing finanziert. Da kam Alfred die Idee: Er übernimmt den Supra der Kundin, zahlt für sie die Raten und kauft das Auto am Ende des Leasings zum Restwert. Die Kundin schlug ein.

Besuch von der Polizei

Kurz vor Ablauf des Leasings meldete sich die Leasingfirma bei der Kundin von Alfred: Sie könne den Supra zum Restwert kaufen oder aber der Supra müsse zurückgegeben werden. Leider verschlief sie die Frist und die Leasingfirma verlangte den Supra zurück. Alfred bezahlte kurzum seinerseits den Restwert an die Leasingfirma. Diese wies das Geld zurück. Nun bekam die Kundin kalte Reifen und teilte der Leasingfirma mit, der Supra stünde bei Alfred.

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Zur grossen Überraschung von Alfred und seiner Kundin bekam Alfred aber nie Post von der Leasinggesellschaft. Umso überraschter war er, als die Polizei mehrere Monate später vor der Tür stand und Alfred berichtete, es sei Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Supras eingereicht worden. Die Polizei staunte nicht schlecht, als sie von Alfred erfahren musste, dass die Leasingfirma den Supra gar nie bei ihm herausverlangte. Hätte sie das getan, hätte Alfred den Supra herausgegeben.

Glück im Unglück

Die Polizei sowie die Staatsanwaltschaft konnten Alfred nichts vorwerfen und stellten das Verfahren ein. Warum? Weil er nachweislich keine Absicht hatte, der Leasingfirma das Auto zu entziehen oder sich zu bereichern. Er hatte sogar versucht, den Restwert zu bezahlen.
Und der Supra? Da dieser einmal ein paar Kurven zu viel genommen hatte und nicht mehr fahrbereit war, war die Leasingfirma bereit, Alfred den Supra zu verkaufen. Der Deal gelang somit doch noch, aber Zeit, Geld und Nerven hätten im Nachhinein anderweitig eingesetzt werden können.

Die Leasingfirma hat Vorrang

Lesen Sie die Leasingbestimmungen genau durch, vor allem wenn Sie nach Ablauf das Auto erwerben wollen. Viele Verträge erlauben dies nicht oder behalten sich den Rückkauf vor, das heisst, Sie können das Auto am Schluss nur dann kaufen, wenn es weder die Leasingfirma noch die Garage haben will, die das Auto ausgeliefert hat. Seit Corona sind Occasionen beliebt und erzielen meist höhere Preise, als der berechnete Restwert hergibt. Dies wiederum bedeutet, dass meist die Leasinggesellschaft oder die Garage das Auto übernehmen wollen. Robin Road wünscht allen mit oder ohne Leasing gute Fahrt!

Rechtsberatung von Robin Road

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Dr. Rainer Riek

Dr. Rainer Riek alias Robin Road ist Rechtsanwalt und Notar bei www.zp-law.ch und unter anderem spezialisiert auf Strassenverkehrsrecht. Auf www.driving.legal schreibt er seinen Autoblog. Die auto-illustrierte offeriert allen Abonnenten eine kostenlose Rechtsberatung. Schreiben Sie uns an ai-abo@c-media.ch.

Text: Rainer Riek alias Robin Road
Bilder: ai-Online-Archiv

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