Vorbereitung durch Garagisten

Kein Zittern vor der MFK

So mancher Autofahrer hat ein zwiespältiges Verhältnis zur periodischen Kontrolle durch die MFK. Es kursieren die wildesten Gerüchte über Behördenwillkür und ungerechte Behandlung. Aber viele sind übertrieben, einige berechtigt. Schliesslich arbeiten auch bei der MFK nur Menschen. Eine Lösung des Dilemmas bietet die Beauftragung eines AGVS-Betriebs. Das ist zwar nicht gratis, hat aber handfeste Vorteile.

Veröffentlicht am 13.04.2022

Eine bevorstehende Motorfahrzeugkontrolle (MFK) löst bei vielen Fahrzeugbesitzern Unsicherheit und Unbehagen aus. Garagisten des Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) können hier Hand bieten und die Vor- und Nachbereitungen rund um die periodische Fahrzeugkontrolle übernehmen.

Alle paar Jahre werden Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter vom Strassenverkehrsamt zur Fahrzeugprüfung geladen. Je nach Art und Alter des Fahrzeuges finden diese Einladungen unterschiedlich oft den Weg in den Briefkasten. Bei der Motorfahrzeugkontrolle wird im Auftrag des Kantons überprüft, ob ein Fahrzeug noch den Mindestanforderungen in Sachen Verkehrssicherheit und Umweltschutz genügt. Diese Kontrolle findet meistens bei den jeweiligen Strassenverkehrsämtern statt, teilweise aber auch bei zertifizierten Garagisten des AGVS oder externen Prüfzentren wie sie zum Beispiel die AGVS-Sektion Aargau oder der TCS betreiben.

Eine Voruntersuchung des Fahrzeugs beim AGVS-Garagisten vor der eigentlichen MFK empfiehlt sich, damit das Auto die Prüfung auf Anhieb besteht. Sicherheitsrelevante Mängel werden so erkannt und können noch rechtzeitig behoben werden. So lässt sich der Ärger über eine womöglich nicht bestandene Kontrolle und der damit verbundene Zusatzaufwand einer Nachprüfung vermeiden. «Die Garagisten können auf Wunsch Fahrzeuge auch direkt beim örtlichen Strassenverkehrsamt vorführen, das erspart den Kunden den Zeitaufwand für die Fahrt zur Prüfstelle sowie die administrativen Belange», erklärt Markus Peter, Leiter Technik & Umwelt beim AGVS. 

Wird die MFK auf eigene Faust unternommen, kann es vorkommen, dass im Zuge der Kontrolle Mängel zum Vorschein kommen, die im Nachhinein behoben und nochmals kontrolliert werden müssen. Je nach Fahrzeugart und Kanton müssen Fahrzeugbesitzer dann aber für eine Reparaturbestätigung oder eine Nachkontrolle nicht extra nochmals zum Strassenverkehrsamt, sondern können diese Verfahren auch bei autorisierten Garagisten durchführen lassen. Die Fachbetriebe bestätigen die ordnungsgemässe Behebung der Mängel dem Strassenverkehrsamt – daraufhin erhalten die Kundinnen und Kunden vom Strassenverkehrsamt den angepassten Fahrzeugausweis per Post. 

Auch bei allfälligen wesentlichen Änderungen am eigenen Fahrzeug ist der Gang zum Strassenverkehrsamt unerlässlich. Dazu zählen zum Beispiel Eingriffe, die das Abgas-, Geräusch- oder Leistungsverhalten beeinflussen oder der Einbau einer Anhängerkupplung. Solche technischen Änderungen obliegen einer ausserordentlichen Prüfungspflicht. «Wer sein Auto abändert, ohne es danach prüfen zu lassen, spielt auch mit seiner Sicherheit und derjenigen von anderen Verkehrsteilnehmern», betont Markus Peter. Auch hier ist es in jedem Fall wichtig vor der Änderung am Fahrzeug, einen AGVS-Fachmann aufzusuchen und sich umfänglich informieren und beraten zu lassen. Wenn es um die Nachrüstung einer Anhängerkupplungen geht, bieten viele AGVS-Betriebe im Rahmen der sogenannten Selbstabnahme die Möglichkeit an, dass Einbau und Prüfung direkt beim Garagisten erfolgen.



Text: AGVS/UPSA und Stefan Fritschi
Fotos: AGVS/UPSA

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