Robin Road: Verkehrsrecht

Rechts vorbeifahren - was ist erlaubt?

Seit 2021 ist es im Kolonnenverkehr erlaubt, rechts vorbeizufahren. Vorbeifahren, aber nicht überholen. Wer wieder einschwenkt, muss mit einer saftigen Busse rechnen.

Veröffentlicht am 31.12.2023

Eigentlich lässt das 2021 neu eingeführte Recht das Rechtsvorbeifahren grosszügig zu. Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist jedoch nicht erlaubt. Wer rechts überholt, wird mit einer Ordnungsbusse von 250 Franken geahndet. So weit, so unklar. Vielen Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern hat das Bundesgericht einen gehörigen Strich durch die Rechnung gemacht: Wie schwer eine Verkehrsregelverletzung beim Rechtsüberholen wiegt, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Rechtsüberholen wird fast immer verzeigt

Hierin liegt die Krux: Das Bundesgericht betrachtet das Rechtsüberholen grundsätzlich nach wie vor als eine gefährliche Aktion, womit die Verkehrssicherheit massiv beeinträchtigt wird. Indirekt sagt es damit, dass das Rechtsüberholen nur ausnahmsweise und in günstigen Fällen mit einer Ordnungsbusse von 250 Franken erledigt werden kann. Was heisst nun aber günstig? Dies dürfte – ohne Gewähr – dann der Fall sein, wenn die Umstände wenig gefährlich scheinen. Beispielsweise bei Tag, wenig Verkehr, freier Strasse, guter Sicht oder trockener Fahrbahn.

Sind diese Umstände aber eben nicht günstig, sei von einer erhöhten abstrakten Gefährdung auszugehen. Das Rechtsüberholen müsse dann weiterhin als schwerer Verkehrsregelverstoss mit Verzeigung und Führerausweisentzug gewertet werden. Dies sei der Regelfall. Die Ordnungsbusse sei lediglich eine (seltene) Ausnahme, begründet das Bundesgericht seine strenge und doch realitätsferne Haltung.

Rechts vorbeifahren: Ein Erklärvideo des Bundes

Zusammengefasst: Wer rechts auf der Autobahn überholt, riskiert meistens nicht nur eine Ordnungsbusse von 250 Franken, sondern eine Verzeigung mit saftiger Busse und Strafbefehl inklusive Verfahrensgebühren. Und noch viel schlimmer: Immer folgt ein mindestens dreimonatiger Ausweisentzug.

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Strassenverkehrsrechtler kritisieren die Haltung des Bundesgerichts als zu streng. Einige Kritiker argumentieren, das Bundesgericht widerspreche dem seit 2021 neuen Gesetz und dem Willen des Gesetzgebers. Dieser wollte nämlich das Gesetz der Realität anpassen, wonach Rechtsvorbeifahren für links wie rechts Fahrende ständige Realität ist. Der Gesetzgeber wollte Klarheit schaffen und das Rechtsüberholen entkriminalisieren. Das Bundesgericht wertet auch nach Ansicht von Robin Road die Verkehrssicherheit als verfehlt. Vor allem, weil eigentlich der notorische Linksfahrer die Hauptgefahr darstellt.

Dennoch kann Robin Road nur empfehlen: Fahren Sie rechts nur zurückhaltend an Autos auf der Überholspur vorbei und verhindern Sie jegliches Überholen durch Wiedereinschwenken. Robin Road wünscht Ihnen ­weiterhin gute Fahrt!

Rechtsberatung von Robin Road

Dr. Rainer Riek alias Robin Road ist Rechtsanwalt und Notar bei www.zp-law.ch und unter anderem spezialisiert auf Strassenverkehrsrecht. Auf www.driving.legal schreibt er seinen Autoblog. Die auto-illustrierte offeriert allen Abonnenten eine kostenlose Rechtsberatung. Schreiben Sie uns an ai-abo@c-media.ch.

Text: Rainer Riek alias Robin Road
Bilder: ai-Online-Archiv

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